BUND Kreisgruppe Krefeld

Beschwerde und Anregung nach §24 Gemeindeordnung NW / Umweltverträglichkeitsprüfung / Klimaschutz

03. Juli 2019 | Klimawandel, Ressourcen & Technik, Stellungnahme, Stadtplanung, Technischer Umweltschutz, Umweltgifte

E-Mail des BUND Krefeld an Oberbürgermeister Frank Meyer mit Kopie an die Ratsfraktionen

Ein Industriegelände in Krefeld. Ein Industriegelände in Krefeld.  (MichaelGaida/Pixabay)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Meyer,

sehr geehrte Damen und Herren,

für die Genehmigung von Industrieanlagen und Bebauungsplänen muss ab bestimmten Größen zwingend oder bei kleineren Anlagen oder Erweiterungen (mit und ohne Salamitaktik) je nach Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)  nach UVP-Gesetz durchgeführt werden.

Für die Vorprüfung gibt es Kriterien, die u.a. je nach Datengrundlage, Prüftiefe und Einschätzung/Bewertung durch den/die Sachbearbeiter/in zur Ablehnung oder Durchführung einer vollumfassenden UVP führen können.

Im Rahmen dieser UVP sind bei Vorhaben wie Bebauungsplänen und Anträgen nach BImschG für Industrieanlagen u. a. auch Einwirkungen auf das Schutzgut "Klima" abzuprüfen.

Sowohl die Durchführung als auch die Ablehnung einer UVP nach Vorprüfung sind im Amtsblatt bekannt zu geben. Ausserdem müssen UVP-Durchführungen  und abgelehnte UVPen an das Umweltministerium gemeldet werden.  Dieses übertragt Details dann in öffentlich zugängliche Portale (für BImschG-Verfahren und Bebauungspläne).

Leider ist festzustellen, dass trotz zahlreicher Bebauungspläne - hier sind auch Kumulationen zu berücksichtigen wie z.B. in Fischeln -Südwest - in der Stadt Krefeld keine Meldung von Krefeld in den Portalen zu finden ist.

https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/planungsrecht/umweltvertraeglichkeitspruefung/

https://uvp-verbund.de/html/nw/res/liste_bauleitplanung.pdf

https://uvp-verbund.de/nw

Auch bei den immissionsschutzrechtlichen Vorhaben werden - trotz zahlreicher Erweiterungen an den Anlagen und Standorten innerhalb Krefelds - selten bis gar keine  UVP durchgeführt.

Für die beiliegende Liste wurden die Amtsblätter des RP Düsseldorf zwischen 2011 und 2019 auf UVP-Bekanntmachungen zu BImSchG-Verfahren bei "Zaunanlagen"(Industrieanlagen unter der Aufsicht der Bezirksregierung, aber mit Beteiligung der kommunalen Umweltbehörde)  durchgesehen. Die beiliegende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, die Texte wurden mittels Stichworten reduziert, Schreibfehler sind nicht ausgeschlossen.

Wir erheben Beschwerde über

a) mangelnde Durchführung von UVP bei Bebauungsplänen. Einzelgutachten auf meist veralteter Datenbasis und landschaftspflegerische Begleitpläne mit fragwürdigen Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle ersetzen keine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVP-G.

b) die Häufigkeit der Ablehnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Industrieanlagen, bei denen es immer wieder zu Kapazitätserhöhungen, Wechsel von gefährlichen Stoffen oder Abfällen etc. kommt.

c) die mangelnde Beachtung der Kumulation (§§10-12 UVP-G)  von Einwirkungen auf Umwelt und Klima bei benachbarten Anlagen, die ebenfalls in der Änderung befindlich sind. Jede Erweiterung - und sei sie noch so klein - beinhaltet zusätzlichen Ressourcen- (Rohstoffe, Boden-Fläche, Wasser) und Energieverbrauch und ist damit auch klimarelevant.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels, des hohen Flächenverbrauchs und Versiegelungsgrad in Krefeld mit entsprechend zunehmender Wasserknappheit fordern wir Sie auf,  

a) endlich vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfungen nach UVP-G bei Bebauungsplänen einzuführen und

b) bei BImSchG-Verfahren auf die Durchführung einer UVP zu drängen.

Im Übrigen raten wir, die Bebauungspläne der letzten Jahre hinsichtlich eventuell fälschlich abgelehnter UVP zu überprüfen und somit einer möglichen Normenkontrollklage zuvor zu kommen.

Der /die neu einzustellende Klimaschutzmanager/in können hier beratend tätig werden.

Mit der Bitte um eine zeitnahe Rückmeldung (ohne Hinweis auf irgendwelche vorhandenen oder zukünftigen, unverbindlichen  Konzepte) und Mitteilung über den Termin der Behandlung des Themas im Rat der Stadt Krefeld

verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

BUND Kreisgruppe Krefeld
Angelika Horster, Mitglied des Vorstands

Kontakt: angelika.horster@bund.net

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