BUND Kreisgruppe Krefeld

Technischer Umweltschutz

Der Arbeitskreis technischer Umweltschutz beschäftigt sich mit Stellungnahmen zu aktuellen Genehmigungsverfahren von Industrie- und Gewerbebetrieben in Krefeld sowie mit dem Luftreinhalteplan. Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitskreises ist die Abfallwirtschaft.

 

 

Genehmigungsverfahren - Stellungnahmen

Die anerkannten Naturschutzverbände, BUND, NABU und LNU, werden nach Landesnaturschutzgesetz § 66 in Genehmigungsverfahren nach  Natur-, Wasser- und Immissionsschutzrecht beteiligt.

Dies bedeutet, dass diese Umweltverbände die Unterlagen zum Vorhaben des Antragstellers zugeleitet bekommen und innerhalb der Einwendungsfrist eine Stellungnahme abgeben können. Da Umweltverbände mittlerweile auch über Klagerecht verfügen, werden in Immissionsschutzverfahren mit besonderer Bedeutung auch "Einwendungen" geschrieben.

Stellungnahmen und Einwendungen ergeben sich aus der Sichtung der Unterlagen meist durch ehrenamtliche Mitglieder und Beauftragte vor Ort. Dabei können u.a. Defizite und Fehler in den Antragsunterlagen thematisiert werden. Missverständnisse sind insbesondere bei umfangreichen Unterlagen mit vielen Gutachten nicht ausgeschlossen.
Sollen Sie Interesse daran haben, sich fachlich im BUND zu engagieren und Stellungnahmen zu schreiben, melden Sie sich gern!

Die Einwendungen werden in einem Erörterungstermin besprochen, ggf. fordert die Behörde Nachbesserungen für den Antrag oder der Verband zieht seinen Einwand zurück. Danach ergeht ein Bescheid mit Genehmigung oder Ablehnung des Antrages.

Bei Genehmigungsverfahren nach der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImschV) Spalte 1 und Verfahren mit Auswirkungen auf die Umwelt nach UVP-G erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Werden Einwendungen erhoben, sind Erörterungstermine durchzuführen, an denen die Öffentlichkeit teilnehmen kann. Rederecht hat, wer einen Einwand innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht hat. Interessierten steht eine Kurzbeschreibung über das Vorhaben zu.

Weite Informationen zu Beteiligungsverfahren

Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts für Krefeld

Derzeit arbeitet ein Ausschuss der Stadt Krefeld an der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts für Krefeld. 

Das gültige Abfallwirtschaftskonzept wurde im September 2016 verabschiedet.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist alt, wichtiger sind jetzt die Abfallbilanzen und die Zuständigkeit der KBK, die nicht immer mit Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung einhergeht. 

So gibt es Verschiebungen beim Aufkommen der verschiedenen Abfallfraktionen in Krefeld-z.B. bei Sperrmüll eine ständige Zunahme - aber in anderen Bereichen weniger. 

Der Gewerbemüll  wird nicht mehr ausreichend dargestellt, obwohl die Bürgerschaft für die Beseitigung der Reststoffe aus der Verbrennung in Gänze aufkommen muss. 
Die Kosten für Drittanlieferer sind günstiger. 

Die Auskopplung von Dampf aus der MKVA für den Chempark sehen wir sehr kritisch 
(siehe Stellungnahme unter Genehmigungsverfahren). Die beabsichtigte Wiederinbetriebnahme des 5. Ofens halten wir für überflüssig, insbesondere wegen der fehlenden Transparenz bei den Anlieferungen der Drittanlieferer und Drittverträgen.

Ansprechpartnerin

Angelika Horster

Vorstandsmitglied
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